Für so genannte Angebote zur Unterstützung im Alltag stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Diese Summe kann zweckgebunden zur Rückerstattung ganz unterschiedlicher Ausgaben verwendet werden:
- Für die ungedeckten Kosten bei Nutzung von Tages-/Nacht- oder Kurzzeitpflege (also auch für die „Hotelkosten“).
- Besuch der Betreuungsgruppen.
- Für die allgemeine Betreuung und hauswirtschaftliche Hilfen durch Pflegedienste.
- Kosten für Angebote zur Unterstützung im Haushalt und weitere Alltags- und Entlastungshilfen, die nach Landesrecht anerkannt sind.
- Ausschließlich in Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag auch für grundpflegerische Hilfe durch einen Pflegedienst verwendet werden.
- Einsätze durch Privatpersonen (Ehrenamt) die zertifiziert sind.
Der Entlastungbetrag wird zwar monatlich gewährt, er verfällt jedoch nicht, wenn er in einem Monat nicht abgerufen wird. Er kann über das Jahr hinweg angehäuft werden. Darüber hinaus werden nicht ausgeschöpfte Leistungen aus einem Jahr in das nächste Jahr übertragen. Allerdings müssen diese Restleistungen dann bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.
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